Weiterbildungsverpflichtung im Detail
Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und Versicherungsagenten)
§ 137b Abs. 3 und 3a GewO normieren eine verpflichtende laufende Fortbildung für Versicherungs-vermittler und deren an der Versicherungsvermittlung mitwirkenden Beschäftigten im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Jahr.
Gewerbeinhaber und Personen in Leitungsorganen von Gesellschaften müssen diese Weiterbildungsverpflichtung zum Teil bei unabhängigen Bildungsinstitutionen absolvieren.
Lehrplan Versicherungsmakler
Lehrplan Versicherungsagenten
Gewerbliche Vermögensberater
Die Weiterbildungsverpflichtung für alle Tätigkeiten der Gewerblichen Vermögensberatung umfasst gemäß § 136a Abs 6 GewO 20 Stunden pro Kalenderjahr.
Mindesten 50% der jährlichen Weiterbildung von Gewerbeinhabern müssen bei einer unabhängigen Bildungsinstitution absolviert werden.
Lehrplan gewerbliche Vermögensberater
Wertpapiervermittler
Die Weiterbildungsverpflichtung beträgt gemäß § 136c GewO 40 Stunden innerhalb von drei Jahren.
Diese müssen komplett bei einer unabhängigen Ausbildungsinstitution absolviert werden.
Aufsichtsrechtliche und gewerberechtliche Weiterbildung wird seitens des Gesetzgebers großgeschrieben. Die Aufsichtsbehörden überprüfen genauestens, ob die Stunden tatsächlich – wie in den jeweiligen Lehrplänen vorgeschriebenen – absolviert werden. Bei Nichterfüllung drohen hohe Strafen und es kann in letzter Konsequenz sogar zu einem Entzug der Gewerbeberechtigung kommen.
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Der Vollständigkeit halber hier noch unsere diesbezüglichen AGB Weiterbildung.